Dokumente II: Auf der Hammelburg 10
Der Bauerlaubnisschein vom 27.09.1928 (Quelle – gilt für alle Dokumente – : Stadtverwaltung Gera):


Die Bauabnahme am 12.12.1928, damals Schlußrevions-Protokoll genannt:
„Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses (Holzbau)
Den baupolizeilichen Bestimmungen ist im Allgemeinen genügt. Es fehlen: …“
Damit beginnt das Protokoll und listet 13. Punkte auf, die noch nachgebessert werden müssen.
Zum Schluss steht im Protokoll:
„Die Inanspruchnahme des Baues kann nach Erledigung der Rückstände zu 1-9 gestattet werden.“
Der erste Grundbuchauszug vom 26.05.1929:
